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Zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung immer die erste Wahl und wir werden grundsätzlich immer versuchen, Sie in einer BU-Versicherung unterzubringen.
Was aber, wenn Sie keine Möglichkeit haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Vielleicht passt ihr Gesundheitszustand nicht oder eine BU-Versicherung ist aktuell einfach zu kostenintensiv für Sie.
Ganz allgemein gesagt, gibt es zwei wesentlichen Faktoren die Ihnen den Abschluss einer BU-Versicherungen erschweren oder diesen auch gänzlich verhindern können:
Faktor 1: Sie gehören zu einer Berufsgruppe mit hohem Risiko, berufsunfähig zu werden.
Die Prämienhöhe wird vorrangig durch den Beruf und das Alter des Versicherten bestimmt. Die Versicherungen teilen Berufe in bis zu 14 Berufsgruppen ein (und es werden immer mehr) – je nach Risiko, berufsunfähig zu werden.
Ein Bürojob kostet somit wesentlich weniger als ein handwerklicher Beruf, in dem die körperliche Arbeit im Vordergrund steht. Auch Akademiker zahlen im Allgemeinen weniger. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es Prämienspannen für ein und denselben Beruf von bis zu 300%. Ein Vergleich lohnt sich also immer.
Faktor 2: Sie haben gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Die Bewertung Ihres Gesundheitszustands ist das wichtigste Kriterium für den Versicherer. Deshalb wird hier auch ganz genau hingeschaut. Stellen Sie einen Versicherungsantrag, müssen Sie eine Reihe von Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Bei bestehenden Einschränkungen oder Erkrankungen entscheidet der Versicherer darüber, ob er Ihren Antrag gegen Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Erkrankungen annimmt – oder, ob der Antrag abgelehnt wird.
In diesem Fall können Sie auf andere Versicherungsprodukte ausweichen. Welche Alternativen es zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, stellen wir Ihnen hier vor.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Versicherung, die überhaupt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verglichen werden kann. Denn nur mit diesen beiden Versicherungen wird tatsächlich Ihre Arbeitskraft abgesichert. Die private Erwerbsunfähigkeitversicherung zahlt – so wie die Berufsunfähigkeitsversicherung – eine monatliche Rente, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig werden.
Kurz gesagt: Die BU-Versicherung zahlt, wenn Sie in Ihrem aktuellen Beruf nicht mehr arbeiten können. Die EU-Versicherung zahlt, wenn Sie gar keinem Beruf mehr nachgehen können. Können Sie also noch in einen anderen Beruf verwiesen werden, erhalten Sie keine Leistungen! Damit ist die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung der staatlichen Erwerbsminderungrente sehr ähnlich. Es ist also sehr viel unwahrscheinlicher, Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Klar, dass diese Versicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung günstiger für Sie sein kann.
Exkurs: Gesetzliche Erwerbminderungsrente – das leistet der Staat (bisher noch) …
Sie sind nach dem 01.01.1961 geboren? Leider Pech gehabt – denn in diesem Fall erhalten Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Als Ergebnis der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in 2001, erhalten nach dem 01.01.1961 geborene nur noch eine Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Alle Infos zu diesem Thema finden Sie im Detail in unserem Ratgeber mit vielen Tipps.
Eigentlich ist die Grundfähigkeitsversicherung nicht direkt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Erwerbsunfähigkeitsversicherung vergleichbar. Denn während die BU und die EU Ihre Arbeitsunfähigkeit versichert, versichert die Grundfähigkeitsversicherung nur den Ausfall bestimmter Fähigkeiten, die Ihnen abhanden gekommen sind.
Grundsätzlich gehören zu den zu versichernden Basisfähigkeiten Sehen, Hören, Sprechen, Sitzen, Stehen, Funktion der Hände, Funktion der Arme, Orientierung. Aber auch Fähigkeiten, die die Mobilität betreffen können versichert werden (Gehen, Treppensteigen, Auto- und Bahnfahren). Ganz pauschal lässt sich allerdings nicht sagen, was alles abgesichert werden kann. Denn die Versicherungen erweitern Ihren Leistungskatalog ständig und können oft nicht direkt verglichen werden.
Wichtig: Oft leistet die Grundfähigkeitsversicherung erst nachdem Sie Ihre Fähigkeit über einen bestimmten Zeitraum (bspw. 12 Monate) verloren haben. Eine andere Voraussetzung für Leistungen ist der Verlust mehrerer Fähigkeiten und nicht nur einer Fähigkeit.
Eine pauschale Empfehlung für eine bestimmte Versicherung auszusprechen ist ohne Wissen über den Kunden und seinen Beruf und seine Lebensumstände also kaum möglich.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird die Leistung der Grundfähigkeitsversicherung nicht durch Ihre Unfähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen ausgelöst, sondern nur durch den Verlust bestimmter Fähigkeiten.
Im Klartext: Sie haben eine Grundfähigkeitsversicherung und verlieren eine Fähigkeit, die für die Ausübung Ihres Berufs Voraussetzung ist. Dummerweise ist gerade der Verlust dieser Fähigkeit nicht über Ihre Grundfähigkeitsversicherung abgesichert. Nun können Sie also Ihren Beruf nicht mehr ausüben, haben kein Einkommen und erhalten keine Leistungen aus Ihrer Grundfähigkeitsversicherung. Und eben deshalb ist die Grundfähigkeitsversicherung keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung – auch wenn das von Versicherungsberatern häufig so kommuniziert wird.
Die Dread-Disease-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer schweren Krankheit wie bspw. Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Herzinfarkt etc. und wird einmalig mit einer festgelegten Summe ausgezahlt. Welche Krankheiten genau versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif des Versicherers ab.
Eine Dread-Disease-Versicherung greift allerdings nicht bei psychischen Erkrankungen sowie bei bspw. Rückenproblemen. Hier ist wieder die Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Wahl. Für so manchen ist also sogar eine Kombination aus BU-Versicherung und Dread-Disease-Versicherung sinnvoll.
Zu beachten ist bei der Dread-Disease-Versicherung unbedingt die Definition der Krankheiten. Denn die Voraussetzung für eine Leistung durch die Versicherung ist die Diagnose durch einen Arzt, die den Versicherungsbedingungen entspricht. Dazu muss die Krankheit einen bestimmten Schweregrad erreichen damit du Leistungen der Versicherung bekommst. Denn – auch hier genau prüfen (lassen) – laut Versicherer gibt es diverse Arten von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, die in den Versicherungsbedingungen definiert werden.
BU Experten Hannover
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