DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG – ein Ratgeber mit vielen Tipps & Infos.

Seiteninhalt

Berufsunfähigkeitsversicherung Ratgeber

BU Experten – eine wichtige Info vorab.

Eines vorab – wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber keine Angst machen und auf diese Art und Weise Versicherungen verkaufen, wie es die Werbung häufig macht. Das entspricht nicht unserer Firmenphilosophie – ein Grund, warum wir die BU Experten gegründet haben. Auch müssen wir Anfragen ablehnen, die unserer Einschätzung nach nicht mit adäquaten Angeboten beantwortet werden können. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, ist nicht für jeden möglich aber mit entsprechender Hilfe – bspw. durch uns – auch im problematischen Fälle nicht aussichtslos. Können wir Ihnen keine BU-Versicherung vermitteln, beraten wir Sie gern zu Alternativen.



Berufsunfähigkeitsversicherung – das sind die größten Irrtümer.


„Ich werde nicht berufsunfähig.“

Gerade Menschen mit einem Bürojob sehen oft keine Notwendigkeit für eine BU-Versicherung. Aber auch wenn das Risiko in bspw. handwerklichen Berufen höher ist … heute wird fast jeder dritte Versicherte auf Grund psychischer Erkrankungen berufsunfähig. Und das betrifft nicht nur ältere Menschen, sondern leider auch immer häufiger Berufsanfänger und Studenten.
Ihr individuelles Berufsunfähigkeitsrisiko können Sie mit dem BU-Rechner des DIA (Deutsches Institut für Altersvorsorge) ungefähr abschätzen. Wie hoch ist mein BU-Risiko – Rechner


„Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung finde ich allein im Internet in den Vergleichsportalen.“

Ja, die großen Vergleichsportale im Fernsehen werben mit den tollsten Leistungen und den günstigsten Versicherungsprämien. 24 Stunden am Tag kann man Versicherungen aller Art checken und vergleichen. Und die 150 Berater (für mehrere Millionen Kunden) stehen Tag und Nacht zur Verfügung. Aber gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine komplexe Vielzahl von Komponenten, Klauseln und Fachbegriffen, die kein Vergleichsrechner aufzeigen und erklären kann. Und im Leistungsfall steht Ihnen niemand zur Seite, der Sie bei der Antragstellung der BU-Rente unterstützt. Doch gerade das ist sehr wichtig, denn auch hier können viele Fehler gemacht werden.


„Der Staat schützt mich im Fall einer Berufsunfähigkeit.“

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Menschen die nach dem 01.01.1961 geboren sind nur eine Erwerbsminderungsrente, die nicht ausreicht den gewohnten Lebensstandard zu halten. Der Staat selbst setzt dabei auf die Kombination aus privater Vorsorge im Rahmen einer BU-Versicherung und den staatlichen Leistungen.

„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen ist fast unmöglich.“

Rund 95% aller Anträge auf eine BU-Versicherung werden angenommen. Denn die Versicherer verdienen ihr Geld mit Verträgen, nicht mit Ablehnungen.

„Die Versicherer leisten im Fall einer Berufsunfähigkeit ja sowieso nicht.“

Im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente des Staates (bei der nur rund 50% der eingehenden Anträge bewilligt werden) bewilligen die Versicherer rund 70% eingehender Anträge für die BU-Rente. Warum die restlichen rund 30% nicht bewilligt werden, zeigt die Grafik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Meist liegt eine Ablehnung der BU-Rente nicht daran, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Vielmehr werden die Leistungen oft gar nicht mehr benötigt oder der Versicherte hat im Vorfeld falsche Angaben gemacht. Um solche Fehler zu vermeiden, ist eine unabhängige Beratung bspw. durch die BU Experten ein Muss.


Versicherungsmakler Hannover


Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ?

Im Grunde für jeden, der vom seinem Einkommen lebt.

Denn die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls können zum Verlust der Arbeitskraft führen. Vielleicht denken Sie nun, dass das aber doch nur Bauarbeiter, Handwerker & Co. betrifft – eben diejenigen, die körperlich arbeiten und häufiger Unfälle an Ihrem Arbeitsplatz haben als bspw. ein Bankangestellter am Schreibtisch. Das ist aber so nicht richtig. Die Arbeitswelt wandelt sich. Waren es früher vorrangig körperliche Leiden, die die Menschen urplötzlich zur Aufgabe ihres Berufes zwangen, so sind es heute zunehmend psychische Erkrankungen.

Die Belastungen haben sich verschoben. Mit dem Übergang von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft sind viele körperlich anspruchsvolle Jobs weggefallen. Knapp die Hälfte der heute in Deutschland Erwerbstätigen arbeitet in einem Büro. Die körperlichen Anforderungen sind gesunken, die psychischen Anforderungen gestiegen. Das hat zur Folge, dass Ausfälle wegen psychischer Erkrankungen wie Depressionen, depressive Verstimmungen, Angstzustände und Suchterkrankungen ansteigen. Aber auch Rückenleiden durch vermehrtes Sitzen gepaart mit mangelnder Bewegung nehmen inzwischen einen großen Teil der Beschwerden ein. Und das trifft nicht nur die höheren Altersklassen, sondern bereits Studenten und Berufsanfänger.


BU Experten | Berufsunfähigkeitsversicherung Hannover


Wann sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden ?

Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitversicherung möglichst früh ab.
Der ideale Zeitpunkt ist der Anfang Ihres Studiums, Ihrer Berufsausbildung oder sogar schon als Schüler. Denn dann gibt es von den Versicherern die besten Konditionen. Die Versicherer gehen nämlich davon aus, dass diese Kundengruppe wenig bis keine Vorerkrankungen hat. Aber auch für ältere Menschen ist es sinnvoll, sich über eine BU-Versicherung zu informieren und sich entsprechende Angebote erstellen zu lassen.



Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ?

Der Begriff Berufsunfähigkeit beschreibt die Unfähigkeit, in einem bestimmten Beruf nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Die Erwerbsunfähigkeit beschreibt den Zustand, keiner (egal welcher) Tätigkeit mehr nachkommen zu können.

Das bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung einen bestimmten Beruf versichert – die Erwerbsminderungsrente bezieht sich dagegen ganz allgemein auf die Fähigkeit, erwerbsfähig zu sein.



Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung mit der Erwerbsminderungsrente im Fall der Berufsunfähigkeit ?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Laut einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung muss inzwischen einer von vier Arbeitnehmern oder pflichtversicherten Selbständigen seine Erwerbstätigkeit teilweise oder ganz aufgeben bevor er oder sie das Rentenalter erreicht. Finanzielle Einbußen sind die Folge, die schnell existenzbedrohend sein können.
Das Einkommen fällt weg, aber das Leben läuft weiter. Vielleicht haben Sie gerade ein Haus gekauft, eine Familie gegründet oder sich anderweitig finanziell verpflichtet. Junge Menschen wie Berufsanfänger, Studenten oder Schüler haben überwiegend kein finanzielles Polster, das eine Berufsunfähigkeit auffangen könnte.

Die meisten Berufstätigen sind sich über die möglichen Versorgungslücken nicht bewusst, weil sie glauben über die staatliche Erwerbsminderungsrente ausreichend abgesichert zu sein. Diese Annahme ist aber leider falsch. Denn für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente, aber keine Berufsunfähigkeitsrente.

Es kommt bei der Erwerbsminderungsrente nicht darauf an, ob Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, sondern ob Sie überhaupt noch einen (auch anderen) Beruf ausüben können. Der Ärztliche Dienst der Deutschen Rentenversicherung prüft zunächst, ob Sie durch Reha-Maßnahmen wieder in Ihren alten Beruf zurückgeführt werden können oder ob eine Umschulung für Sie passen kann damit Sie auch zukünftig Ihren Lebensunterhalt eigenständig verdienen können.

Sind diese Maßnahmen nicht möglich, prüft die gesetzliche Rentenversicherung, in welchem Umfang Sie überhaupt noch arbeiten können.

Folgende Standards gelten dabei:

  • keine Erwerbsminderungsrente erhalten alle, die mehr als 6 Stunden arbeitsfähig sind. Ausnahme: Versicherte, die vor dem 02.01.01961 geboren sind und in ihrem gelernten oder gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden arbeiten können, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente.
  • die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten diejenigen, die täglich 3 bis 6 Stunden arbeiten können.
  • die volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn der Versicherte täglich nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kann.


Wird die private BU-Rente mit der staatlichen Erwerbsminderungsrente verrechnet ?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer unabhängig von der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung zu betrachten. Das heißt, dass die Zahlung der BU-Rente zusätzlich erfolgt und nicht verrechnet oder angerechnet wird. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird also nicht reduziert, wenn eine BU-Rente gezahlt wird und umgekehrt.



TIPPS: Was muss eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung bieten ?

Die Versicherungsbedingungen der BU-Versicherer sind teilweise sehr unterschiedlich und schwer verständlich. Es gibt eine Menge Klauseln und Begriffe, die Sie kennen sollten und zu denen wir Sie gern beraten. Was ist also wichtig?

TIPP 1: Prognosezeitraum

Die ärztliche Prognose ist die Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihnen wird damit attestiert, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage sein werden, Ihren Beruf auszuüben. Üblich ist inzwischen ein Prognosezeitraum von mindestens 6 Monaten.  Je kürzer der Prognosezeitraum, desto besser für Sie – von Versicherungen, die einen längeren Zeitraum verlangen bzw. die die Formulierung „voraussichtlich dauernde Berufsunfähigkeit“ verwenden sollten Sie die Finger lassen.

TIPP 2: Rückwirkende Leistung

Bei der Rückwirkenden Leistung geht es um den Leistungsbeginn durch den Versicherer. Ist es also nicht möglich, dass der Arzt eine Prognose über den Zeitraum der Berufsunfähigkeit stellen kann, greift diese Klausel zu Ihrem Vorteil. Wenn Sie also bereits 6 Monate ununterbrochen nicht in der Lage waren, Ihren Beruf auszuüben gelten Sie mit dieser Klausel trotzdem als berufsunfähig. Es gibt weitere Varianten bspw. ab dem 7. Monat, bei der Sie 6 Monatsrenten verlieren.

TIPP 3: Leistungsbeginn

Optimal ist eine taggenaue Abrechnung, sodass die BU-Leistungen ab dem Tag des Eintritts der Berufsunfähigkeit erbracht werden. Die Versicherungsbedingungen sind auch hier sehr unterschiedlich. Aktuell gibt es aber auch viele Versicherer, die BU-Leistungen ab dem 1. des Monats erbringen, in dem eine BU eintritt.

TIPP 4: Berufswechselprüfung

Haben Sie in den letzten 6, 12, 18 oder 24 Monaten den Beruf gewechselt, prüfen einige Versicherer ob dieser Wechsel nur stattgefunden hat, um höhere BU-Leistungen zu bekommen.

TIPP 5: Meldefristen

Bei der BU-Versicherung gibt es viele Situationen die dazu führen, dass Sie den Eintritt des Versicherungsfalls nicht unverzüglich melden. Vielleicht sind Sie gesundheitlich nicht in der Lage oder Sie möchten oder müssen gewisse Dinge abwarten (ärztliche Gutachten oder Bescheide der gesetzlichen Rentenversicherung etc.). Am besten ist es für Sie, wenn Ihr Versicherer komplett auf Meldefristen verzichtet.

TIPP 6: Geltungsbereich

Je nach dem welchen Beruf Sie ausüben kann es sehr wichtig sein, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt. Aber nicht nur das – denn der BU-Fall kann auch im Urlaub eintreten. Auch ist wichtig, wo in einem solchen Fall Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt werden dürfen. Einige Versicherer beschränken dies auf Deutschland, selbst wenn der BU-Fall im Ausland stattfindet. So oder so sind Einschränkungen des Geltungsbereichs nachteilig für Sie.

TIPP 7: Nachversicherungsgarantie / Dynamik

Die Möglichkeit, den Versicherungsschutz an neue Lebenssituationen ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen zu können ist eine wichtige Option. Optimal ist eine „Erhöhung ohne Anlass“, bei der Sie nicht an bestimmte Ereignisse (bspw. Geburt eines Kindes, Heirat oder Aufnahme einer Finanzierung) gebunden sind. Obwohl die „Erhöhung ohne Anlass“ zeitliche Einschränkungen mit sich bringt, ist sie als positiv zu bewerten.
Dazu gibt es die Möglichkeit der Beitragsdynamik – sie sorgt dafür, dass die BU-Rente auch nach 20 oder 30 Jahren ausreicht. Durch die vereinbarte Dynamik steigt die BU-Rente jährlich um einen festen Prozentsatz. Bei der Dynamik entfällt die erneute Gesundheitsprüfung und Sie müssen selbst nicht aktiv werden, weil der Prozess automatisch abläuft. Auch können Sie die Dynamik aussetzen, indem Sie widersprechen.

TIPP 8: Beitragsstundung

Tritt der Leistungsfall ein müssen die Beiträge von Ihnen grundsätzlich bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht von Ihnen weitergezahlt werden. Oft ist es aber so, dass die Entscheidung über die Leistungen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Die meisten Versicherer bieten deshalb die Möglichkeit die Prämien für den Zeitraum der Leistungsprüfung (zinslos) zu stunden. Sollte die BU-Leistung nach der Prüfung aber abgelehnt werden, treten die Unterschiede der Versicherer zutage. Ein guter Versicherer sollte die zinslose Rückzahlung in Raten anbieten.

TIPP 9: Befristete Anerkennung

Weil eine Prüfung der Berufsunfähigkeit viel Zeit in Anspruch nehmen kann, bieten einige Versicherer die „befristete Anerkennung“ an. Für die Dauer der Leistungsprüfung (mit Beschränkung auf bspw. 12 bis 36 Monate) werden BU-Leistungen anerkannt. Gute Versicherer regeln in ihren Versicherungsbedingungen, dass eine zeitlich befristete Anerkennung von max. 12 Monaten zulässig ist. Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht nach jeder befristeten Anerkennung einen komplett neuen Antrag ausfüllen. Und der Versicherer ist dazu verpflichtet, Ihren Antrag innerhalb der gesetzten Frist zu bearbeiten.

TIPP 10: Nachprüfung

Nach einer eingetretenen BU ist der Versicherer grundsätzlich dazu berechtigt (nach einem bestimmten Zeitraum) zu prüfen, ob die BU weiter fortbesteht. Der Versicherer stellt die Leistung ein, wenn dies nicht der Fall ist und die Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr gegeben sind. Die Prüfung sollte nur unter Berücksichtigung der bisherigen Lebensstellung und für Tätigkeiten erfolgen, die auf Basis neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden können.

TIPP 11: Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel)

Jeder, der vom Arzt den berühmten „gelben Schein“ erhält ist befristet und nicht dauerhaft arbeitsunfähig. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit wird bei einer normalen Krankschreibung also davon ausgegangen, dass der Beruf nach einiger Zeit wieder ausgeübt werden kann. Deshalb greift die BU-Versicherung normalerweise auch nach 6 Monaten Krankschreibung nicht.
Es gibt aber einige Versicherer, die eine AU-Leistung anbieten. Diese wird bereits nach 6-monatiger durchgehender Krankschreibung gezahlt. Die AU-Leistung ist entweder Baustein der BU-Versicherung oder kann gegen Mehrprämie hinzugewählt werden. Bei einer BU-Versicherung mit integrierter AU-Klausel wird eine Berufsunfähigkeitsrente auch dann bezahlt, wenn der BU-Mindestgrad von 50 % nicht erreicht ist.

Tipp 12: Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Der Versicherer verzichtet vollständig und ohne Einschränkungen darauf zu prüfen, ob der Versicherte im BU-Fall auch einer anderen Tätigkeit nachgehen kann. Diese Klausel ist überaus wichtig.

Tipp 13: Konkrete Verweisung

Zusätzlich zur Verweisung auf einen anderen Beruf im Erstprüfungsverfahren, berücksichtigt der Versicherer im Rahmen einer Nachprüfung die Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung des Versicherten. (siehe Tipp 10 – Nachprüfung).

Tipp 14: Verzicht auf Umorganisation

Bei Selbständigen und Freiberuflern wird geprüft ob durch eine Umorganisation der Arbeitsstätte und/oder des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei etc. die bisherige Berufsausübung weitergeführt werden kann. In diesem Fall handelt es sich nach einem Urteil des BGH vom 12.6.1996 nicht um eine Verweisung. Das hat ggf. zur Folge, dass Selbstständige und Freiberufler im eigenen Betrieb „umorganisiert“ werden, sofern dies im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, die betriebliche Situation usw. zumutbar ist. Es gibt Versicherer, die auf die Umorganisation verzichten und diese gar nicht erst prüfen.



Wie hoch sollte die BU-Rente sein ?

Für die Frage nach der Höhe der zu versichernden BU-Rente gibt es keine Standardantwort. Dies ist in einem Beratungsgespräch mit uns zu klären.




Was ist die Gesundheitsprüfung ?

Sie werden von den Versicherern Fragen zu Ihren Vorerkrankungen und zurückliegenden medizinischen Behandlungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung beantworten müssen. Ganz wichtig ist hierbei, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß, detailliert und vollständig beantworten. Denn wurden die Gesundheitsfragen im Vorfeld nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig beantwortet, kann der Versicherer seine Leistung verweigern oder den Vertrag komplett kündigen. Im schlimmsten Fall haben Sie dann über Jahre gezahlt und bekommen aus eigenem Verschulden keine Leistung. Wenn Sie unsicher sind, dann lassen Sie sich von uns kostenlos beraten und den Antrag für eine BU-Versicherung zusammen erarbeiten und ausführen. Lesen Sie dazu bitte auch den Menüpunkt „Ablauf einer Beratung“.



Kostenlose Beratung durch die BU Experten Hannover.

Vielleicht waren Sie jetzt ganz fleißig und haben diesen Ratgeber komplett gelesen. Aber das Gefühl der Unsicherheit bleibt? Verständlich, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wirklich sehr komplex und beinhaltet viele Komponenten, die unbedingt beachtet werden müssen. Das wissen Sie jetzt. Wie jetzt aber weiter vorgehen?

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen möchten und versichern Ihnen, dass wir Ihnen jede Frage gern unabhängig, kostenlos und unverbindlich beantworten.


ZUR KOSTENLOSEN BERATUNG

Versicherungsmakler Hannover - Berufsunfähigkeitsversicherung

In Hannover oder bundesweit kostenlos beraten lassen.


BU Experten Hannover
Inhaber Mark Richter
Spielhagenstr. 25
30171 Hannover
Tel. 0511-16 59 52 42
service@bu-experten.de
www.bu-experten.de



KOSTENLOSE BERATUNGKOSTENLOSER BU-CHECK

bu/experten Hannover

Inhaber Mark Richter
Spielhagenstr. 25
30171 Hannover
Tel. 0511-16 59 52 42
service@bu-experten.de
www.bu-experten.de

Copyright by valeris - Ihre Wirtschaftskanzlei 2024. Alle Rechte vorbehalten.