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Täglich erreichen uns Anfragen von Menschen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Besonders wichtig in der Vorbereitung für entsprechende Anfragen ist ist Aufarbeitung des Gesundheitszustandes. Dazu holt der Interessent Informationen von Ärztinnen und Ärzten ein und beantragt den Zugriff auf seine persönliche Patientenakte. Was da drin steht, wie das funktioniert, und was das mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun hat, erklären wir auf dieser Seite.
Möchten Sie einmal einen Fragebogen zur Erfassung des Gesundheitszustandes ansehen?
Dann klicken Sie bitte hier: Riskikovoranfragebogen & Gesundheitsdatenblatt
Für gesetzlich Versicherte gilt: die digitale oder elektronische Patientenakte (ePA) gibt es bereits seit 2021. Bis Mitte Januar 2025 soll sie von den Krankenkassen für jeden gesetzlich Versicherten automatisch angelegt werden. Viele Krankenkassen haben dies schon getan. Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Krankenkasse an. Vielleicht können Sie Ihre Gesundheitsdaten bereits über eine App abrufen. Das kann durchaus spannend sein.
Für privat Versicherte soll es künftig auch eine elektronische Patientenakte geben – einige private Krankenversicherungen bieten dies bereits an.
In der digitalen Patientenakte werden alle Daten von Praxen und Krankenhäusern an einem Ort gespeichert. Dies soll den Zugriff auf die Daten eines Versicherten zentralisieren und Abläufe vereinfachen. Dort findet man bspw. also Befunde, Arztbriefe, Röntgenbilder, Mediaktionspläne, den Impfausweis, den Mutterpass, das Bonusheft oder auch die Patientenverfügung. So sollen zum Beispiel Mehrfachuntersuchungen oder schlecht kombinierte Medikationen vermieden werden. Auch soll die Forschung und Wissenschaft Ihre Gesundheitsdaten leichter nutzen können. Dies ist im neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgesehen.
Die wenigsten gesetzlich Versicherten wissen überhaupt, was in ihrer Patientenakte steht. Normalerweise sieht der Patient nicht, was der Arzt abrechnet.
MIt der elektronischen Patientenakte haben Sie folgende Möglichkeiten:
Gesetzlich Versicherte können sich die App ihrer Krankenkasse über die üblichen App-Stores herunterladen und nutzen.
Welche Krankenkassen eine entsprechende App anbieten, sehen Sie über diesen Link.
Leider gibt es auch bei Ärztinnen und Ärzten schwarze Schafe, die in Ihrer Patientenakte Diagnosen hinterlegen, die mit der Wirklichkeit absolut nichts zu tun haben. Da denkt man doch, dass es sich bei diesem Berufsbild um Vertrauenspersonen handelt, die so etwas nicht tun würden. Und schließlich kennt man die Praxis schon zig Jahre …
Unsere tägliche Arbeit mit Patientenakten, die wir zur Vorbereitung von Anfragen bei Versicherungen prüfen, belehrt uns leider eines Besseren. Bei der Abfrage zu bisherigen Krankheiten fallen unsere Kunden hin und wieder aus allen Wolken. Zu Kopfschmerzen und Verspannungen wird dann zusätzlich eine Angststörung diagnostiziert oder zu einer chronischen Migräne gemacht. Auch die unbegründete Diagnose einer Depression hatten wir schon mehrfach.
Die Hinterlegung falscher Diagnosen hat im schlimmsten Fall die Konsequenz, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt nicht oder nur mit Ausschlüssen bzw. Risikozuschlägen möglich ist. Von daher sollten Sie einmal ganz genau prüfen, was in Ihrer Patientenakte steht.
Nehmen wir einmal folgende Situation an: nach bestem Wissen und Gewissen haben Sie den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt; der Versicherer war zufrieden und hat Ihren Antrag für eine Berufsunfähigkeitversicherung angenommen. Sie sind nun gegen Berufsunfähigkeit versichert und machen sich keine Sorgen.
Nun kommt aber der Zeitpunkt, an dem Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Sie sind berufsunfähig. Der Versicherer prüft nun Ihre Patientenakte und trifft auf (falsche) Diagnosen, die schon vor Abschluss Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihrer Patientenakte hinterlegt wurden. Dem Versicherer bleibt nun nichts weiter übrig, als diese Diagnosen als wahr zu interpretieren und lehnt die Leistung ab. Und vielleicht wird Ihr Vertrag sogar seitens des Versicherers gekündigt, weil Ihnen eine „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ vorgeworfen wird.
Deshalb lassen wir und vor einer Anfrage an eine Versicherung immer die Infos aus der Patientenakte übermitteln. Die Anfragen unsererseits an die Versicherungen laufen zusätzlich immer ohne Namen im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage.. Das heißt, dass keinerlei Daten bei den abgefragten Versicherungen hinterlegt werden können.
Wie wir laufende Berufsunfähigkeitsversicherungen prüfen lesen Sie hier: Wie wir Ihre laufende BU prüfen.
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Ganz wichtig: seien Sie freundlich! Sprechen Sie Ihren Arzt auf die falsche Diagnose an. In den meisten Fällen wird der Arzt ein Einsehen haben und diese korrigieren. Ist das nicht der Fall, wenden Sie sich an die Krankenkasse oder den Spitzenverband der Krankenkassen. Hilft auch das nicht, bleibt nur noch die Strafanzeige Ihrerseits. Dieser Verlauf sollte aber vermieden werden, soweit möglich. Erklären Sie die Situation und weisen darauf hin, dass Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten.
Einen interessanten Artikel zum Thema hat Rechtsanwältin Kathrin Pagel verfasst: „BU-Versicherung: Was passiert bei Unkenntnis über Arztdiagnose?“
Wie sollen Sie nun also eine fehlerlose Anfrage für eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellen? Als normaler Endverbraucher stehen Sie einer Vielzahl von Versicherungen gegenüber. Sie haben keine Ansprechpartner und können im Vorfeld tatsächlich viele Fehler machen.
Die BU Experten haben feste Risikoprüferinnen und -prüfer, erprobte und sichere Abläufe und nicht zu vergessen: einen guten Ruf bei den Versicherungen. Nutzen Sie also gern unser Wissen.