Du bist Schüler, Azubi, Student oder Berufseinsteiger und fragst dich:
Welche Versicherungen brauchen junge Leute?
Irgendwann beginnt das „echte Leben“ mit einer Ausbildung oder einem Studium. Vielleicht kommt auch der Auszug aus der elterlichen Wohnung oder dem Haus dazu. Ganz schön viel auf einmal.
Und von Versicherungen hast du gar keinen oder wenig Plan. Das ist keine Schande, denn bis heute werden solche Themen gar nicht oder unzureichend in der Schule behandelt – und das, obwohl sie so wichtig sind. Umso leichter ist es für dubiose Versicherungsvermittler, euch und euren Eltern Versicherungen aufzuquatschen, die ihr gar nicht oder noch nicht braucht.
Welche Versicherungen brauchst du also wirklich? Wir zeigen dir in diesem Beitrag, welche Versicherungen absolut notwendig sind.
Hier sind unsere TOP 3 der Versicherungen, die wir für junge Leute empfehlen und zu denen wir dich auch gern kostenlos beraten können.
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
- Krankenversicherung / Auslandsreisekrankenversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für junge Leute
Nie wieder wird die Absicherung deiner Arbeitskraft so einfach und günstig sein wie in jungen Jahren. Wir gehen mal davon aus, dass du zum aktuellen Zeitpunkt noch keine fünf Jahre in die Sozialversicherungskasse eingezahlt hast und deine Eltern keine zehn Porsche in der Garage haben – du bekommst also im Fall einer Berufsunfähigkeit keinerlei Hilfe vom Staat (Erwerbsminderungsrente von der Rentenkasse gibt es nicht). Weitere Infos bekommst du auf unserer Unterseite Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten, die auch für Schüler, Azubis und Berufseinsteiger gültig ist.
Krankenversicherung – gesetzlich oder privat
Für die Krankenversicherung gilt: als Kind gesetzlich versicherter Eltern bist du bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei in der Krankenkasse der Eltern mitversichert. Wenn du noch nicht selbst arbeitest, kannst du bis zum 23. Lebensjahr ohne Beitrag mitversichert bleiben. Bist du in Schul- oder Berufsausbildung oder studierst du, dann liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.
Azubis sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.
Studenten können bis zum 25. Lebensjahr im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse über die Eltern beitragsfrei versichert werden. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: verdienst du als Student mehr als 450,00 EUR pro Monat (Minijob ist also o.k.) musst du dich selbst versichern.
Bist du als Student bereits privat krankenversichert und möchtest das während des Studiums auch bleiben, musst du den bestehenden Vertrag weiterführen – eine Familienversicherung die du beitragsfrei nutzen kannst gibt es in der Privaten Krankenversicherung (PKV) allerdings nicht.
Studierst du im Ausland oder verbringst ein paar Semester im Ausland, dann ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll.
Denn gesetzlich Krankenversicherte benötigen diese Versicherung nicht nur im außereuropäischen Ausland – auch innerhalb Europas gibt es wichtige Leistungen nicht. Beispielsweise erstattet die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland keine privatärztlichen Leistungen. Auch ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland wird nicht erstattet.
Beispiel: du befindest dich im Ausland und mietest dir einen Motorroller. Bei einem Ausflug mit dem Roller hast du einen Unfall und musst für einige Zeit ins Krankenhaus. Ohne Auslandsreisekrankenversicherung bekommst du im Krankenhaus nur die ortsüblichen Leistungen und musst den dem Land entsprechenden Eigenanteil selbst zahlen (kann schnell teuer werden). Und auch die Flugkosten für deine Rückreise nach Deutschland müsstest du ohne Versicherung selbst zahlen.
Auch für die Reisekrankenversicherung gibt es Familientarife, in denen Kinder oft bis zum 18. Lebensjahr versichert sind (ggf. auch bis zum 20. Oder 25. Lebensjahr). Das muss ebenso geprüft werden, wie die Tatsache dass in vielen Tarifen nur für eine Dauer von 6 oder 8 Wochen versichert wird. Es gibt in diesem Bereich Tarife mit Langzeitschutz für bspw. Studenten im Ausland.
Privathaftpflichtversicherung
Eine absolutes Muss für jeden. Denn fügst du einem anderen einen Schaden zu, dann haftest du mit allem, was du hast und zukünftig erwirtschaften wirst. Es ist deshalb sehr wichtig zu prüfen, ob du über deine Eltern mitversichert bist.
Beispiel: du trinkst mit deinen Freunden ein Bier in der Küche und lachst herzlich über einen Witz. Du springst auf und reißt dabei das nagelneue MacBook deines Kumpels runter, welches den Sturz leider nicht so ganz überlebt. Zum Glück hast du in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden für dich zahlt – obwohl du grobfahrlässig gehandelt hast.
Grundsätzlich sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, sofern ein Familientarif vorhanden ist. Diese Mitversicherung gilt oft bis zum Ende deiner ersten Ausbildung.
Für Studenten gilt, dass sie bis zum ersten Abschluss (Bachelor) im Familientarif mitversichert sind. Ob die Mitversicherung über die Eltern auch über den ersten Abschluss hinaus gültig ist – beispielsweise bis zum Master – muss individuell geprüft werden. Oft ist das in den Versicherungsbedingungen nicht eindeutig geregelt. Deshalb solltest du dich immer informieren oder uns deinen laufenden Vertrag prüfen lassen. Ist die Police nicht über den ersten Abschluss hinaus gültig, brauchst du einen eigenen Vertrag.
Denn die Privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich. Als Familienmitglied kann es gut sein, dass du mitversichert bist (bspw. als unverheiratetes Kind während der Schulzeit und während der anschließenden Ausbildung oder dem Studium). Einige Versicherung begrenzen dies aber bis zum 25. Lebensjahr. Hast du deine Ausbildung abgeschlossen oder das definierte Alter erreicht, musst du dich selbst versichern und einen eigenen Vertrag abschließen.
Hausratversicherung
Die Hausratersicherung ist kein Muss, aber unter Umständen – jeweils abhängig von deiner Lebenssituation – schon sinnvoll. Beim Thema Hausratversicherung ist maßgebend, ob du deinen Erstwohnsitz nach einem Umzug weiterhin bei deinen Eltern hast – beispielsweise wenn du in eine WG oder in ein Studentenwohnheim ziehst. In diesem Fall kann es sein, dass dein Hausrat in einer WG oder einem Studentenwohnheim über die Hausratversicherung deiner Eltern zumindest eingeschränkt mitversichert ist. Großartige Leistungen kannst du in diesem Fall aber nicht erwarten, denn die Versicherungen zahlen im Schadenfall oft nicht mehr als 10%.
Wenn du in eine eigene Wohnung ziehst kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein.
Du musst selbst beurteilen, wie wertvoll dein Hausrat ist und ob eine entsprechende Versicherung sinnvoll für dich ist. Die Hausratversicherung schließt – kurz gesagt – alles ein, was du bei einem Umzug mitnehmen kannst. Das kann eine hochwertige Sportausrüstung sein, technische Geräte, Möbel etc., die durch diverse äußere Einflüsse Schaden genommen haben. Äußere Einflüsse können sein: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden, Sturm und Hagel.
Hast du ein besonders teures Fahrrad, kannst du dieses gegen Aufpreis in die Hausratversicherung mit aufnehmen.
Auch bei der Hausratversicherung gibt es viele unterschiedliche Angebote, die individuell auf dich zugeschnitten sein sollten.